KR: Das gegenseitige Ergänzen ist ein Punkt, den viele Tandems als zentralen Vorteil herausstreichen. Inwiefern sehen Sie einander fachlich wie auch persönlich als ideale Ergänzung?
PK: Jacqueline Bannwarth ist eine extrem strukturierte Person. Verglichen mit mir denkt sie strategischer. Ebenfalls ist sie es, die unsere Aufgaben eher im Blick hat und diese auch schneller angeht als ich. Beim Start unseres Topsharings hatte ich noch praktisch keine Erfahrung in der Projektarbeit, sie hingegen war bereits in den grossen Projekten der Staatsanwaltschaft involviert und ist dort auch weiterhin eingebunden. Ich im Gegenzug bin immer operativ tätig gewesen, kenne mich sehr gut mit Strafuntersuchungen aus und decke somit diesen Teil ab. Vom persönlichen Aspekt her schätze ich es sehr, dass ich bei Frau Bannwarth immer weiss, woran ich bin und mir sicher sein kann, dass sie mich nicht anlügt. Ich kenne sie mittlerweile so gut, dass ich ihr in einer Sitzung ansehe, was sie zu einem spezifischen Thema denkt. Ein weiterer Aspekt liegt im Netzwerk; Jacqueline Bannwarth hat aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Leitende Staatsanwältin zahlreiche Verbindungen zu unseren Partnerorganisationen, ich wiederum bin durch meinen Mann in der Politik stärker vernetzt. Wir können dadurch, verglichen mit einer Einzelleitung, breiter präsent sein.
JB: Was Patrizia Krug sagte, gilt auch umgekehrt. Frau Krug ist fachlich äusserst stark. Auch ihre Verlässlichkeit schätze ich sehr; ich weiss, dass wir alles zu zweit besprechen können und gemeinsam durchstehen. Das ist eine grosse Erleichterung in dieser verantwortungsvollen Position. Bei anspruchsvollen Situationen wie z. B. schwierigen Personalgeschäften weiss man: da ist eine Person an der Seite, mit der ich mich besprechen kann, die mir offen und ehrlich die Meinung sagt und schliesslich gemeinsam mit mir zu einem Entscheid kommt. Diese Form der Zusammenarbeit ist nicht mit jeder Person möglich, bei Patrizia Krug und mir jedoch funktioniert das und umschreibt gleichzeitig auch die Art und Weise, wie wir unser Topsharing verstehen.
KR: Topsharing entlastet - auch dies ein Punkt, den wir immer wieder von Tandems hören. Sehen Sie weitere Vorteile des Modells für Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende?
PK: Wenn ich in die Welt blicke, dürfte ein:e Tandempartner:in auch anderen Führungspersonen guttun (lacht). Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ein Topsharing als Gefahr und nicht als Chance gesehen wird. «Macht ist nicht teilbar» - das war ein grosses Thema bei unserer Kandidatur. Diese Diskussion haben wir nie verstanden. Für uns stehen die bereits erwähnten Vorteile im Vordergrund.
JB: Ein weiterer Vorteil ist, dass wir - verglichen mit einer Einzelperson - eine grössere Palette an Fachwissen anbieten. Man erhält mit uns quasi zwei Spezialistinnen zum Preis von einer. Ausserdem vertreten wir uns in einem gewissen Rahmen selbst, obwohl wir über einen offiziellen Stellvertreter verfügen. Dies spart Zeit, da wir den Stellvertreter deutlich umfassender instruieren müssten, gleichzeitig steigt dadurch unsere Verfügbarkeit.
KR: Job- und Topsharing bieten zahlreiche Vorteile, das Modell ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden, so z. B. die gegenseitige Abhängigkeit. In Ihrem Fall ist diese besonders stark ausgeprägt: Der Landrat hat beschlossen, dass sich das Arbeitsverhältnis mit Ihnen auflöst, sobald eine von beiden ausscheidet. Wie gehen Sie mit dieser Abhängigkeit um?
PK: Diesen Aspekt mussten wir uns bereits während des Bewerbungsverfahrens überlegen, zumal dort die Frage aufkam, ob wir den Job auch alleine übernehmen würden. Jacqueline Bannwarth und ich entschieden uns, den Job nur zu Zweit oder gar nicht anzunehmen. Eine Einzelleitung kam für uns beide nicht in Frage. Einerseits waren bzw. sind wir überzeugt vom Modell Topsharing. Andererseits konnten wir uns zu diesem Zeitpunkt aufgrund der persönlichen Situation, beide mit schulpflichtigen Kindern, kein anderes Modell vorstellen. Für mich ist diese Abhängigkeit im Alltag nicht präsent. Natürlich ist es möglich, dass eine von uns aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet oder wider Erwarten den Job nicht mehr ausüben möchte. Dann ist die Andere aber vielleicht in einer Lebenssituation, in welcher sie sich auch alleine bewerben kann. Wenn wir jetzt einen guten Job machen, stehen die Chancen gut, dass auch eine von uns alleine wieder gewählt wird.
JB: Diese Regelung war nicht unser Wille, sondern jener der Wahlbehörde. Wir hatten keinen Einfluss darauf, sondern es galt: «take it or leave it». Da wir die Stelle unbedingt im Topsharing ausüben wollten, nahmen wir diesen Kompromiss in Kauf.
KR: Sie arbeiten im 50 %/50 % Topsharing. Am Montag und Freitag hat jeweils eine von Ihnen beiden ihren freien Tag, den Rest der Woche teilen Sie sich halbtägig untereinander auf. Die Überlappungszeit beträgt lediglich einzelne Stunden. Wie organisieren Sie sich?
JB: Je nach Situation handhaben wir das unterschiedlich. Die Mitarbeitendengespräche z. B. sind untereinander aufgeteilt, wir bereiten diese aber gemeinsam vor. Bei Geschäftsleitungssitzungen sind wir aufgrund einer Reorganisation aktuell beide anwesend, dies kann sich jedoch in Zukunft noch ändern.
PK: Die bilateralen Gespräche mit den Leitenden Staatsanwält:innen, welche alle zwei Monate stattfinden, führen wir ebenfalls zu zweit durch. Wir haben allerdings aus den Anfangsmonaten gelernt, dass wir Überstunden zeitnah kompensieren müssen und dass es in Ordnung ist, wenn an einem Nachmittag auch einmal niemand da ist oder eine von uns beiden früher nach Hause geht. Wären wir in einer Einzelleitung tätig, gäbe es auch Zeitfenster, in denen niemand da ist. Mittlerweile setzen wir das Kompensieren von Überstunden konsequenter um und ich habe nicht den Eindruck, dass sich jemand daran stört.
KR: Auf neuen Job- und Topsharing-Duos lastet generell ein gewisser Erfolgsdruck. Je höher sich das Tandem in der Hierarchie befindet, umso intensiver wird dieser Druck. Bei Ihrer Wahl war dies sehr stark spürbar. Wie erleben Sie die Situation heute? Werden Sie immer noch sehr kritisch beäugt, oder hat sich mittlerweile eine gewisse Normalität eingestellt?
JB: Verglichen mit dem Start ist ein gewisser courant normal eingetreten. Aber wir sind uns bewusst; dadurch, dass wir alle vier Jahre zur Wahl antreten, stehen wir politisch weiterhin unter Beobachtung.
PK: Ich fühle mich noch unter Beobachtung, aber akzeptiert (lacht). Was mich zu Beginn sehr gestört hat, ist die Dominanz vom Modell Topsharing. Unsere fachlichen Qualifikationen und der Mehrwert für den Kanton durch unsere Wahl gerieten dadurch stark in den Hintergrund. Ich hoffe, dass sich der Fokus bei der nächsten Wahl stärker auf unsere Qualifikation und darauf, was wir erreicht haben, richtet.
JB: Wir stellen auch positive Entwicklungen fest. Der Inspektionsbericht der Fachkommission «Aufsicht über die Staatsanwaltschaft» kam zum Schluss, dass das Topsharing sehr gut funktioniere. Insbesondere vor dem Kontext, dass die gleiche Fachkommission dem Konzept zu Beginn kritisch gegenüberstand, ist dies ein schöner Erfolg.
KR: Welchen Tipp geben Sie Personen, die sich ebenfalls für Topsharing interessieren?
PK: Sieht ein:e Mitarbeitende:r eine ausgeschriebene Stelle im Unternehmen, so gilt es, proaktiv auf die vorgesetzte Person zuzugehen und die Idee vom Topsharing einzubringen. Ich stelle oft fest, dass Vorgesetzte dieses Modell (noch) nicht auf dem Radar haben. Gleichzeitig gilt es, sich als Tandem im Voraus ausreichend Gedanken zur Stelle zu machen, sich fundiert miteinander auszutauschen und gut vorbereitet in den Bewerbungsprozess zu starten.
JB: Für ein Topsharing benötigt es Mut, Durchhaltevermögen und Beharrlichkeit. Man darf sich nicht gleich abschrecken lassen vom ersten «nein» oder von Aussagen wie «bei uns geht das sowieso nicht». Es gibt inzwischen zahlreiche Beispiele und Literatur dazu, die zeigen, dass das Modell in unterschiedlichen Settings funktioniert.
PK: An dieser Stelle noch ein Aufruf an die Vorgesetzten: Schreibt Führungspositionen nicht nur in Teilzeit aus. Weitet das Spektrum noch stärker aus und schreibt z. B. «Topsharing ebenfalls willkommen».
KR: Herzlichen Dank für dieses Gespräch und Ihre Zeit. Wir wünschen Ihnen beiden weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Wirken und insbesondere auch in Ihrer bedeutsamen Rolle als inspirierende Vorbilder für Topsharing.
Zu den Interviewpartnerinnen:
Jacqueline Bannwarth ist 53 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter. Sie wohnt in Muttenz BL. Nach dem Gymnasium studierte sie an der Universität Basel Jurisprudenz. Nach dem Studium absolvierte sie verschiedene Volontariate im Kanton Basel-Landschaft und trat danach eine Stelle als Untersuchungsbeamtin beim damaligen Statthalteramt Laufen an. Es folgte die Wahl zur stellvertretenden Statthalterin und im Jahr 2002 die Wahl zur Statthalterin des Bezirks Laufen. Diese Funktion übte sie bis zum Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 und der damit verbundenen Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden aus. Vor ihrer Wahl zur Ersten Staatsanwältin leitete sie als Leitende Staatsanwältin eine Hauptabteilung. In Ihrer Freizeit ist Jacqueline Bannwarth gerne mit dem Familienhund unterwegs.
Patrizia Krug ist 51 Jahre alt, verheiratet und Mutter zweier Söhne. Sie wohnt in Arlesheim BL. Nach dem Gymnasium studierte sie an der Universität Basel Jurisprudenz. Nach einem Volontariat auf der Jugendanwaltschaft Baselland trat sie 1998 eine Stelle als Untersuchungsbeamtin beim damaligen Statthalteramt Liestal an. Nach einem Wechsel zum Statthalteramt Arlesheim im Jahr 2003, arbeitete sie dort zuerst als Abteilungsleiterin und danach als Statthalter-Stellvertreterin. Mit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 trat sie die Funktion als Stellvertretende Leitende Staatsanwältin an und wurde die Stellvertreterin von Jacqueline Bannwarth. Ihre Freizeit widmet der Filmfan Patrizia Krug gerne der Cinematografie sowie dem Drehbuchschreiben. Zudem engagiert sie sich als Co-Präsidentin des Basler Marionet